Transparenz & Fairness
Wir legen Wert auf eine klare und nachvollziehbare Honorargestaltung, damit Sie jederzeit den vollen Überblick behalten und fundierte Entscheidungen treffen können.
Unsere Abrechnungsmodelle
Wir bieten verschiedene, auf Ihre Situation zugeschnittene Modelle an, um maximale Klarheit und Fairness zu gewährleisten.
Abrechnung nach RVG
In den meisten gerichtlichen Verfahren sind die Anwaltsgebühren gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die Kosten richten sich hierbei nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dies schafft eine klare und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen
Für außergerichtliche Beratungen, Gutachten oder komplexe Vertragsgestaltungen bieten wir transparente Vergütungsvereinbarungen an. Üblich sind hier Pauschalhonorare oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz.
Deckung durch Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie die gesamte Kommunikation. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern uns um die Abrechnung, sodass Sie sich voll auf die Klärung Ihres Falles konzentrieren können.
Kostengünstige Erstberatung
Eine Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fall von einem Fachanwalt einschätzen zu lassen. Die Kosten hierfür sind gesetzlich auf maximal 190 € zzgl. MwSt. begrenzt und werden bei einer späteren Beauftragung vollständig angerechnet.
Unser Transparenzversprechen
Bevor für Sie Kosten entstehen, besprechen wir mit Ihnen ausführlich und verständlich alle finanziellen Aspekte Ihres Mandats. Wir stehen für eine offene Kommunikation ohne versteckte Klauseln oder unerwartete Gebühren. Ihr Vertrauen ist unser höchstes Gut.
Häufige Fragen zum Honorar
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kostengestaltung
Fragen zu den Kosten?
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder über unser Kontaktformular.
